Finanzen
Parteienstreit über Konsequenzen aus Armuts- und Reichstumsbericht
GDN -
Der umstrittene Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung hat eine Kontroverse über die stärkere Besteuerung großer Vermögen ausgelöst. Während die Union steuerrechtliche Konsequenzen ablehnt, fordert die Opposition eine höhere Reichensteuer und schärfere Regelungen bei der Unternehmensvergütung.
Der finanzpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, wies hingegen darauf hin, dass in den Gehaltsregionen, in denen sich Spitzenmanager bewegen, die Steuerlast inklusive Soli und Kirchensteuer bereits heute bei über 50 Prozent liege. "Im Steuerrecht haben wir damit den vertretbaren Rahmen ausgeschöpft", sagte der CDU-Politiker "Handelsblatt-Online". "Alles, was jetzt noch draufgesattelt würde, könnte wie in Frankreich dazu führen, dass Unternehmer und Unternehmen abwandern und ihre Investitionen lieber im Ausland tätigen." Ein Ansatz außerhalb des Steuerrechts erscheine ihm daher sinnvoller. In diese Richtung versteht Flosbach auch die Ankündigungen der EU-Kommission, was eine Begrenzung von Managergehältern angeht. "Wichtig ist, dass es Vergütungsstrukturen gibt, die Fehlanreize verhindern", sagte er. Gleichwohl sollte aus seiner Sicht zunächst den Vorschlag der Kommission abgewartet werden. Der Vize-Sprecher der SPD-Linken im Bundestag, Carsten Sieling, warf der Bundesregierung sowohl beim Armuts- und Reichtumsbericht als auch bei den Managergehältern Handlungsunfähigkeit vor. Er kritisierte zudem, dass in dem Armutsbericht "die aussagekräftigen Passagen" fehlten. Außerdem beklagte er, dass die Koalition bei den Managergehältern "alles beim Alten" belassen wolle: "Großverdiener werden hofiert, alle anderen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bezahlen die Zeche von Gier und Spekulation", sagte Sieling "Handelsblatt-Online". Die Antworten der SPD lägen auf dem Tisch, fügte er hinzu: Nötig sei endlich eine Vermögensteuer, betonte Sieling. "Die Abgeltungsteuer muss erhöht werden, ebenso wie der Spitzensteuersatz von 42 Prozent auf 49 Prozent für zu versteuernde Einkommen ab 100.000 Euro bzw. 200.000 Euro bei Eheleuten." Um eine ausufernde Vergütung zu verhindern, wäre es aus Sicht der Grünen-Haushälterin Priska Hinz sinnvoll, die Boni in Zukunft hauptsächlich am langfristigen Unternehmenserfolg festzumachen. "Nicht nur in der Finanzkrise hat sich gezeigt, dass kurzfristige Gewinne dem nachhaltigen Erfolg oft diametral entgegenstehen", sagte Hinz "Handelsblatt-Online". "Um die für die Steuerzahler entstandenen Kosten der Krise zu kompensieren, halte ich eine zeitlich befristete Vermögensabgabe für notwendig." Im Bereich der Unternehmensvergütung sollte nach Ansicht von Hinz unabhängig von Überlegungen auf EU-Ebene auch auf Bundesebene gehandelt werden, damit Jahresgehälter nur noch bis zu einer Höhe von 500.000 Euro von der Steuer absetzbar seien. "Auch dies verhindert Gehaltsexzesse", sagte die Grünen-Politikerin.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.