Finanzen
Zahl der befristeten Arbeitsverträge in Deutschland gestiegen
GDN -
Die Zahl der befristeten Arbeitsverträge hat sich in den vergangenen zwanzig Jahren mehr als verdreifacht. Bei Neuverträgen sind inzwischen 42 Prozent zeitlich begrenzt.
1997 waren es noch 34 Prozent. Das geht aus einer Anfrage der Linken beim Bundesarbeitsministerium hervor, die der "Welt" vorliegt. Insgesamt hat sich die Zahl der befristeten Arbeitsverträge in den vergangenen zwanzig Jahren mehr als verdreifacht. Waren 1993 noch 876.000 Neuverträge zeitlich begrenzt, so waren es 2003 bereits 2,7 Millionen. Frauen sind davon stärker betroffen. Fast jeder zweite neue Arbeitsvertrag wird bei ihnen nur noch befristet ausgestellt; bei den Männern sind es 38 Prozent. Auch junge Beschäftigte bekommen häufiger einen Vertrag auf Zeit. Während der Anteil der befristeten Verträge insgesamt bei 8,5 Prozent liegt, beträgt er in der Altersgruppe der 25- bis 35-Jährigen 14,1 Prozent. Bei den 15- bis 25-Jährigen hat sogar jeder Vierte einen befristeten Vertrag, bei den 55- bis 65-Jährigen sind es nur 4,2 Prozent. Auch Ausländer haben häufiger eine Befristung. Ihr Anteil liegt bei 14,6 Prozent, der von deutschen Arbeitnehmern hingegen nur bei 7,9 Prozent. Es sind insbesondere sachgrundlose Befristungen, die zu einem Anstieg der Zahl der befristeten Arbeitsverträge geführt hat. Ihre Zahl hat sich von 554.000 im Jahr 2001 auf 1,3 Millionen im Jahr 2013 zugenommen. Die Linke fordert deshalb die Abschaffung der sachgrundlosen Befristungen. "Die Befristung von Arbeitsverträgen ist ein gezieltes Mittel, die Rechte von Arbeitnehmern klein zu halten", sagte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linke im Bundestag, Jutta Krellmann, der "Welt". Damit sei es gerade für junge Leute schwierig, ihr Leben zu planen: "All das hat mit dem von Frau Nahles beschworenem Respekt vor geleisteter Arbeit nichts zu tun." Grundsätzlich müsse das unbefristete Arbeitsverhältnis wieder zur Regel werden.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.