Finanzen
DGB-Vorstand lehnt gesetzliche Regulierung des Streikrechts ab
Die Ablehnung des Vorhabens soll auf dem Kongress des DGB im Mai offiziell beschlossen werden. In dem Leitantrag des DGB-Bundesvorstands, der der "Welt" vorliegt, heißt es: "Grundsatz der Tarifpolitik muss die einheitliche Vertretung aller Beschäftigten in Betrieb und Dienststelle sein. Der DGB und seine Gewerkschaften lehnen aber eine gesetzliche Regulierung des Streikrechts grundsätzlich ab. Zur Stärkung der Tarifautonomie gehört es auch, Arbeitskampfmaßnahmen als grundgesetzlich garantiertes Freiheitsrecht aus Artikel 9 Absatz 3 GG nicht einzuschränken." "Wir sehen die Tarifeinheit als ein richtiges Ziel an. Allerdings wollen wir dies nicht mit Eingriffen ins Streikrecht verbunden sehen", sagte Verdi-Chef Frank Bsirske der "Welt". Auch bei der IG Metall, die mit Verdi zusammen die meisten DGB-Mitglieder repräsentiert, heißt es: "Wir sind für das Vorhaben der Tarifeinheit - aber nur, wenn es weder einen Eingriff des Streikrechts noch eine Verfassungsänderung gibt." Die gesetzliche Regelung der Tarifeinheit, die eigentlich auch im Koalitionsvertrag steht, sollte dazu dienen, die Streikmacht der kleinen Gewerkschaften einzuschränken. Noch vor vier Jahren war der DGB gemeinsam mit den Arbeitgebern aufgetreten und hatte eine gesetzliche Regelung gefordert, die einen Eingriff ins Streikrecht beinhaltete. Eine wirksame Regelung der Tarifeinheit ohne Eingriff ins Streikrecht gilt als kaum möglich. "Die Tarifeinheit lässt sich nicht ohne Feinabstimmung des Arbeitskampfrechts regeln", sagte Arbeitsrechtler Gregor Thüsing von der Universität Bonn der "Welt". Ansonsten sei die Tarifeinheit tot. "Das Streikrecht ist ja das eigentliche Problem", sagte er. Auch Daniel Schultheis, Arbeitsrechtler der Kanzlei Simmons & Simmons, ist dieser Meinung: "Man müsste zumindest hinbekommen, dass die Sparten-Gewerkschaften in einem bestimmten Zeitfenster nicht streiken dürfen", so der Experte.
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