Finanzen
Brandenburg: Beamte müssen private Öko-Strom-Anlage als Nebentätigkeit anmeld
GDN -
Brandenburger Beamte müssen sich den privaten Betrieb einer Fotovoltaik-Anlage als außerdienstliche Nebentätigkeit von ihrem Arbeitgeber genehmigen lassen. Das geht aus einem fünfseitigen Schreiben des Potsdamer Innenministeriums hervor, das derzeit sämtlichen rund 21.000 Brandenburger Lehrern zur Kenntnis gebracht wird und das der "Welt" vorliegt.
Demnach kann eine privat betriebene Solaranlage ab einer Leistung von fünf Kilowatt als "nebentätigkeitsrechtlich anzeigepflichtig" betrachtet werden. Würden allerdings mehrere Anlagen betrieben, die einzeln unter dieser Leistungsgrenze lägen, werde ebenfalls von einer Anzeigepflicht ausgegangen, insbesondere wenn Beamte durch erhöhte verwalterische Tätigkeit in Anspruch genommen würden. "Rechtstreue Polizeibeamte" hätten eine einschlägige Prüfung angestoßen, hieß es auf Nachfrage der "Welt" im Potsdamer Innenministerium dazu. So sei es zur einer einschlägigen Expertise gekommen.
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