Finanzen
IW-Chef Hüther schlägt Lösung für Renten-Datenlücke vor
GDN -
Aus Sicht des Direktors des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Michael Hüther, kann eine Lösung der Daten-Probleme bei der Umsetzung der abschlagsfreien Rente mit 63 nur darin bestehen, dass die Betroffenen selbst ihre Anspruchsvoraussetzungen nachweisen. "Da die Ministerin kein Interesse daran haben kann, die Neuregelung zum Scheunentor für eine neue Welle der Frühverrentung werden zu lassen, wird man andere Bezugsgrößen nutzen müssen, möglicherweise die Dokumentationspflicht des Arbeitslosengeld-I-Bezugs in die Hände der Versicherten zu legen, die dann mit 63 aussteigen wollen", sagte Hüther "Handelsblatt-Online".
"Wer den Nutzen haben will, der sollte auch bereit sein, entsprechend einen Beitrag zu leisten." Keinesfalls dürfe es dazu kommen, "dass Zeiten der Arbeitslosigkeit beliebig angerechnet werden können, nur Beitragszahlungen legitimieren dies". Hintergrund sind Medienberichte, nach denen die Deutsche Rentenversicherung im Zeitraum zwischen Juli 1978 und Januar 2001 maschinell nicht zwischen kurz- und langfristiger Arbeitslosigkeit unterscheiden kann. Wichtig ist die Differenzierung deshalb, weil nach dem Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums in die erforderlichen 45 Beitragsjahre auch Zeiten kurzer Arbeitslosigkeit eingerechnet werden sollen. In einer Stellungnahme der Rentenversicherung an den Bund heißt es dazu, die Ermittlung der Zeiten kurzer Arbeitslosigkeit werde "im Einzelfall geraume Zeit in Anspruch nehmen". Auch die Bundesagentur für Arbeit könne dabei nicht helfen. Hüther sieht sich vor diesem Hintergrund in seiner grundsätzlichen Kritik an den Frühverrentungsplänen bestätigt. "Die Hinweise der Rentenversicherungsträger auf Umsetzungsprobleme zeigen nur, wie fragwürdig das Ziel einer abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren auch aus dieser Perspektive ist", sagte der IW-Chef.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.