Finanzen
EnBW will Abschaltverbot für Kraftwerke vor Gericht anfechten
GDN -
Der Chef des südwestdeutschen Energiekonzerns EnBW, Frank Mastiaux, will sich die geplante Abschaltung von fünf unrentablen Kraftwerken vom Staat nicht verbieten lassen. Gegen das von der Bundesnetzagentur ausgesprochene Stilllegungsverbot legt der drittgrößte deutsche Stromkonzern deshalb jetzt Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein.
"Als Wirtschaftsunternehmen in einem immer noch freien Markt brauchen wir eine Erstattung unserer gesamten Kosten und eine angemessene Rendite, so wie das im regulierten Netzbereich auch selbstverständlich ist", begründete Mastiaux das Vorgehen in einem Interview mit der "Welt". EnBW ist der erste deutsche Kraftwerksbetreiber, dem die Abschaltung von Kraftwerken staatlicherseits verboten wurde. Insgesamt liegen der Bundesnetzagentur 41 Anträge auf Stilllegung eines Kraftwerks vor. Der Streit zwischen dem Konzern und der Regulierungsbehörde hat deshalb Grundsatzcharakter mit Auswirkungen auf die gesamte Energiebranche. Die Bundesnetzagentur hatte ihre Untersagung vom 19. Dezember vergangenen Jahres mit der "Systemrelevanz" der EnBW-Anlagen für die Stabilität des Stromnetzes begründet. EnBW-Chef Mastiaux will das Verbot der Abschaltung aber nicht hinnehmen, weil dem Konzern nach der Reservekraftwerksverordnung nach eigenen Angaben lediglich 70 bis 75 Prozent der Gesamtkosten erstattet werden. Am Markt dürfen die Kraftwerke nicht mehr teilnehmen. "In einer ohnehin sehr schwierigen Situation kann ich als Unternehmer mit Verantwortung für Mitarbeiter und Arbeitsplätze und auch aus aktienrechtlichen Gründen nicht zulassen, dass man mich zwingt, Verluste zu machen", sagte Mastiaux. "Wir wollen die Energiewende und werden die EnBW entsprechend umbauen, aber wir brauchen Luft zum Atmen." Der Versuch, die Stilllegung der Kraftwerke trotz der Risiken für die Stromversorgung juristisch zu erzwingen, sei keine Erpressung: "Ich würde eher von Notwehr sprechen", sagte Mastiaux: "Wir können die Nachfrage nach gesicherter Kraftwerksleistung decken, aber dann muss für diese wichtige Leistung auch ein Preis bezahlt werden, der das Weiterführen der Anlagen wirtschaftlich erlaubt und nicht auf Dauer das Unternehmen schädigt."
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