Finanzen
EU-Kommission verlängert Übergangsfrist für Sepa-Zahlung
Mit der Verlängerung der Übergangsfrist bis zum August 2014 solle die Gefahr minimiert werden, dass es im Zuge der Sepa-Umstellung zu Unterbrechungen im Zahlungsverkehr komme. "In der Praxis bedeutet dies, dass die Frist für die Migration bis zum 1. Februar 2014 bestehen bleibt. Allerdings können Zahlungen, die vom Sepa-Format abweichen, noch bis 1. August 2014 angenommen werden", sagte Barnier. Er bedauere die Fristverlängerung, "aber es ist eine Vorsichtsmaßnahme, um der möglichen Gefahr einer Unterbrechung im Zahlungsverkehr zu begegnen", so der Binnenmarktkommissar weiter.
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