Finanzen
Bundesarbeitsgericht: Leiharbeiter ohne Recht auf Arbeitsvertrag
GDN -
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat am Dienstag entschieden, dass Leiharbeiter, die auf Dauer bei einem Arbeitgeber eingesetzt sind, kein Recht auf einen Arbeitsvertrag haben, wenn eine noch gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besteht. Als Begründung wurden fehlende Sanktionsregelungen im Gesetz angeführt.
Zudem sei nicht genau präzisiert, ab wann eine Verleihung "dauerhaft" sei. Damit ist eine gegenteilige Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg aus dem November 2012 aufgehoben. Geklagt hatte ein, bei einer Verleihfirma angestellter, IT-Sachbearbeiter, der nach dreijähriger Beschäftigung eine Festanstellung verlangte. Laut BAG sei jedoch kein Arbeitsverhältnis zustande gekommen, weil eine Erlaubnis zur Überlassung von Zeitarbeitern bestanden habe. Aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage gelte dies auch wenn der Arbeitnehmer "nicht nur vorübergehend" überlassen werde. Die Gewerkschaft Verdi bedauerte die Entscheidung. "Das Gericht hat leider nicht für die erhoffte Klarheit im Bereich der Leiharbeit gesorgt", so die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis. Nun müsse die im Koalitionsvertrag vorgesehene gesetzliche Begrenzung einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten schnell umgesetzt werden.
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