Finanzen

Zeitung: Aktionäre dürfen doch über Managergehälter entscheiden

GDN - Künftig bekommen Aktionäre doch das letzte Wort über die Vergütung von Vorständen. Darauf haben sich nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Samstagsausgabe) CDU/CSU und SPD in den Koalitionsverhandlungen geeinigt.
Der Bundesrat hatte diese Regelung, die Union und FDP bereits verabschiedet hatten, kurz vor Ende der abgelaufenen Wahlperiode noch gekippt, weil die Opposition darin eine Schwächung der Aufsichtsräte und damit auch der Mitbestimmung der Arbeitnehmer sah. Nun haben die Sozialdemokraten doch eingewilligt, wie die F.A.Z. unter Berufung auf Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD) meldet. Im Gegenzug konnte sich ihre Partei mit der Forderung durchsetzen, dass börsennotierte Aktiengesellschaften künftig angeben müssen, wie viel mehr ihre Vorstände als der Durchschnitt der eigenen Belegschaft verdienen. Endgültig vom Tisch ist hingegen die SPD-Forderung, die steuerliche Absetzbarkeit des Vorstandssalärs zu deckeln. "Die Angabe des maximalen Verhältnisses zwischen Vorstandsvergütung und Belegschaftsgehältern wird hoffentlich dazu führen, dass bei den Managergehältern in Zukunft mehr Zurückhaltung geübt wird", sagte Kolb. Sie verhandelt für die SPD in der Arbeitsgruppe "Inneres und Justiz" über eine Große Koalition mit der CDU/CSU.
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