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Stress am Arbeitsplatz: DGB fordert Sanktionen für Arbeitgeber

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(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert Sanktionen für Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten am Arbeitsplatz nicht vor Stress schützen. "Der Arbeitsstress hat ein Besorgnis erregendes Ausmaß angenommen", sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach der "Welt".
"Deshalb brauchen wir klare Regeln wie eine Anti-Stress-Verordnung, mehr Mitbestimmung für Betriebs- und Personalräte sowie Beschäftigte und auch mehr Sanktionen für die Arbeitgeber, die sich nicht an Recht und Gesetz halten." Nach dem Arbeitsschutzgesetz seien die Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen einem Stresstest zu unterziehen. Viel zu viele verstießen aber gegen diese Verpflichtung, klagte Buntenbach. Die Techniker Krankenkasse hatte eine Studie veröffentlicht, nach der jeder zweite Deutsche an Stress leidet. Als Hauptstressor gaben zwei Drittel der Befragten ihren Job an. Die Stressstudie sei ein weiterer Beleg, dass Arbeit zum Stressfaktor Nummer Eins geworden sei, sagte Buntenbach dazu. Auch der DGB-Index Gute Arbeit belege, dass der Druck auf die Beschäftigten extrem zugenommen habe. Mehr als die Hälfte arbeite gehetzt, vier Fünftel müssten in der gleichen Zeit immer mehr schaffen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) widersprach den Gewerkschaften. "Es ist falsch, psychische Erkrankungen vorrangig auf Arbeit zurückzuführen - das Gegenteil ist richtig", erklärte die BDA auf Anfrage der "Welt". Arbeit habe in aller Regel einen sehr positiven Effekt auf die psychische Gesundheit, sie schaffe Selbstbestätigung und Anerkennung. Beschäftigte litten seltener an psychischen Erkrankungen als Nichtbeschäftigte. Auch von einer Anti-Stressverordnung halten die Arbeitgeber nichts: Um arbeitsbedingten Gefährdungen der psychischen Gesundheit entgegenzuwirken, gebe es jedoch bereits heute im Arbeitsschutzrecht ausreichende Regelungen, erklärte die BDA. "Weitere Regulierung wäre kontraproduktiv, bürokratisch und praxisfern."
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