Finanzen
EU-Kommission gegen neue Hilfen für Stromkonzerne
Nur im Ausnahmefall sollen diese künftig Geld für die Bereitstellung konventioneller Gas- oder Kohlekraftwerke für wind- und sonnenarme Zeiten erhalten dürfen. Das geht aus einem Entwurf der EU-Energieleitlinien hervor, die Energiekommissar Günther Oettinger noch im Oktober offiziell vorstellen will. Der Entwurf liegt der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vor. Die Staaten, die Stromerzeuger für die Bereitstellung von Kapazitäten bezahlen wollen, sollen den Bedarf genau beziffern und belegen, dass sie ihn nicht auf anderem Wege, etwa durch Lieferungen der Nachbarländer, decken können. Zudem dürfen sie keine rein nationalen Förderprogramme auflegen. Wenn Hilfen fließen, müssen davon auch ausländische Erzeuger profitieren können. Die Bereitstellung konventioneller Kraftwerke für Zeiten, in denen nicht ausreichend Strom aus Wind- oder Sonnenkraft erzeugt wird, ist eine Kernfrage des weiteren Ausbaus erneuerbarer Energien, berichtet die F.A.Z. Wenn ein großer Teil des Stroms aus erneuerbaren Energien stammt, werden immer mehr fossil befeuerte Stromkraftwerke nur noch als "Kaltreserve" benötigt. Für die Energiekonzerne ist deren Bereitstellung teuer und rechnet sich in den meisten Fällen nicht. Sie drohen deshalb damit, die Kraftwerke stillzulegen oder nicht ausreichend neue Kraftwerke zu bauen, wenn sie keine Subventionen erhalten.
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