Finanzen
Think-Tank: Kommunen drohen Einnahme-Ausfälle durch Energiewende
GDN -
Deutschlands Städten und Gemeinden drohen spürbare Einnahme-Ausfälle, wenn die Einsparziele der Energiewende beim Stromverbrauch voll umgesetzt werden. Die Konzessionsabgaben, die die Kommunen bisher von den Energieversorgern kassieren, würden sinken, so der Berliner Think-Tank "Agora Energiewende" in einer neuen Untersuchung, über die "Frankfurter Rundschau" (Dienstag) berichtet.
Die Experten schlagen darin auch einen Weg vor, um das Problem zu lösen. Die Städte und Gemeinden erhalten ein Art Wegzoll dafür, dass die Versorger die Strom-, Gas- und Wasserleitungen in ihren Straßen bauen und nutzen dürfen. Diese Konzessionsabgaben summieren sich auf rund 3,5 Milliarden Euro pro Jahr. Das macht laut Agora drei bis vier Prozent der Gesamteinnahmen der Städte und Gemeinden aus. Mit der Energiewende soll der Verbrauch sinken. Dadurch vermindern sich die Konzessionsabgaben, die per Kilowattstunde berechnet werden. Das Energiekonzept der Bundesregierung sieht zum Beispiel vor, dass der Stromverbrauch bis 2020 um zehn und bis 2050 um 25 Prozent zurückgeht. Hinzu kommt, dass immer mehr Verbraucher und Industriebetriebe ihren eigenen Strom produzieren, der dann nicht mehr aus dem Netz bezogen wird. Der Lösungsansatz von Agora: Die Abgabe wird künftig nicht mehr nach der gelieferten Strom- oder Gasmenge berechnet, sondern pauschal nach der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Gebäudeanschlusses. Die Netznutzungsentgelte würden dann jeden Stromkunden mit identischer Anschlussleistung gleichviel kosten. "Es kommt auf die Unterstützung der Kommunen an, damit die Energiewende ein Erfolg wird. Die kommunalen Haushalte sollten nicht darunter leiden, wenn die Bürger weniger Strom und Gas verbrauchen", sagt Agora-Direktor Rainer Baake. Um die Erhebung der Abgabe umzustellen, müssten die Konzessionsabgaben-Verordnung und das Energiewirtschaftsgesetz geändert werden. Der Agora-Vorschlag wird in dieser Woche auf dem Deutschen Kämmerertag in Berlin vorgestellt.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.