Finanzen
Steuerstreit mit den USA: Schweiz legt Eckwerte für Kooperation fest
Konkret darf nun jede Schweizer Bank nach einer Einzelbewilligung durch die Schweizer Behörden den US-Behörden Informationen über Kundenstrukturen, Bankmitarbeiter und Steuerhinterzieher übermitteln. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch Kundendaten. Diese dürfen nur im Rahmen der bestehenden Abkommen der Schweiz mit den Vereinigten Staaten im Bereich der Doppelbesteuerung im Zuge der Amtshilfe übermittelt werden.
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