Finanzen

Umfrage: Banken für Kampf gegen Geldwäsche oft schlecht gerüstet

Banken-Hochhäuser
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Banken sind für die Bekämpfung der Geldwäsche oft nur schlecht gerüstet. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage der Unternehmensberatung Bearing-Point unter 55 deutschen Finanzinstituten, die "Handelsblatt-Online" exklusiv vorliegt.
Demnach wollen fast 60 Prozent der befragten Banken kein zusätzliches Geld für entsprechende Schulungen, Computersysteme und Personal ausgeben. Dem steht aber eine steigende Zahl an Verdachtsfällen auf Geldwäsche gegenüber. Die Institute melden laut Bearing-Point einen Anstieg von 40 Prozent in den vergangenen drei Jahren. Angesichts der steigenden Fallzahlen müssten die Geldhäuser nach Ansicht der Bearing-Point-Experten deutlich mehr Mittel in die Bekämpfung der Geldwäsche stecken. Zudem erhöhen die verschärften gesetzlichen Bestimmungen den Druck auf Finanzdienstleister massiv. Sowohl in Deutschland als auch EU-weit und global wurden die Regeln und Richtlinien gegen Geldwäsche und Betrug deutlich erweitert. Mehrere Skandale hatten in der letzten Zeit die Bankenbranche erschüttert, darunter die Enthüllungen über Steueroasen durch die Offshore-Leaks-Recherchen sowie der Vorwurf der Geldwäsche bei Iran-Geschäften. Das Bewusstsein der Banken für die drohenden Schäden durch Geldwäsche, Betrug und Terrorfinanzierung hat laut der Bearing-Point-Studie in den vergangen drei Jahren zwar deutlich zugenommen. Besonders fürchten die Geldhäuser dabei einen Schaden für den Ruf des eigenen Hauses sowie am Vermögen des Instituts und auch der Kunden. Trotzdem blieben die Banken bei der Kontrolle laut den Experten weit hinter ihren Möglichkeiten zurück. Grund für die zu geringen Investitionen in die gesetzlich vorgeschriebene Geldwäschebekämpfung ist laut Compliance-Experte Oliver Engelbrecht, dass die Vorschriften zumeist nur als Kostenfaktor betrachtet werden. "Die Banken sollten aber die Gefahrenabwehr als strategischen Ansatz sehen, der langfristige Verluste durch Betrug verhindert und den Ruf schützt", so der Compliance-Experte.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.