Politik

Ankündigung von umfangreichen Änderungen

DIE LINKE will das Polizeiaufgabengesetz


Martina Renner, Innenexpertin der Linksfraktion (Quelle: Alexander Storm)
GDN - Am 21. November 2012 urteilte der Thüringer Verfassungsgerichtshof auf Klage mehrerer Rechtsanwälte, "dass die Änderung des Polizeiaufgabengesetzes im Jahr 2008 mit der Thüringer Verfassung überwiegend nicht vereinbar ist".
Die Landesregierung unterbreitet ihren Gesetzentwurf dem Parlament zur ersten Beratung, die Fraktion DIE LINKE legt alternativ einen umfangreichen Änderungsentwurf vor. "Während sich die Landesregierung allein auf die vom Verfassungsgericht explizit genannten Vorgaben bezieht, halten wir es für notwendig, den gesamten Bereich der polizeilichen Gefahrenabwehr grundlegend zu überarbeiten", sagt Martina Renner, Innenexpertin der Linksfraktion.
Herr Fiedler (Abgeordneter der CDU Fraktion), spricht nicht von Dringlichkeit des Gesetzentwurf. Die Grünen wiedersprechen hier. Die Rechtsanwaltskammer Thüringen hatte bereits Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Landesregierung eingefordert. Schwerpunkte der Novellierungsvorschläge der LINKEN sind die Anhebung der polizeilichen Eingriffsschwellen insbesondere für schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte, Streichung der Befugnisse zur sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung und zum Einsatz sogenannter IMSI-Catcher, Stärkung der Rechte der von polizeilichen Maßnahmen betroffenen Personen und Erweiterung der Auskunftsrechte von Betroffenen.
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