Finanzen
Bundestag macht Weg für strengere Bankenregeln frei
GDN -
Ab 2014 gelten in Deutschland die so genannten Basel III-Regeln: Banken sollen sich im Krisenfall aus eigener Kraft stabilisieren und retten können. Die Bundesregierung hatte im vergangenen Jahr diese neue Grundordnung für Banken auf den Weg gebracht, der Bundestag hat das Gesetz jetzt beschlossen.
Das Gesetz setzt die europäischen Basel III-Regeln in deutsches Recht um. Sie sind die neue Grundordnung für die Banken und machen diese krisenfester, so das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in einer Mitteilung. Mit der Neuregelung gelten verschärfte Eigenkapitalvorschriften für Banken: Das so genannte "harte Kernkapital" (eigene Aktien und einbehaltene Gewinne) der Banken soll um das 3,5-fache erhöht werden. Hinzu kommen neu eingeführte Kapitalpuffer. Danach können Banken in wirtschaftlich besseren Zeiten verpflichtet werden, zusätzliches Kapital aufzubauen. Bei Konjunkturschwankungen können Banken dann angemessen reagieren. Für global agierende, systemrelevante Banken, aber auch für anderweitig systemrelevante Banken und im Falle systemischer Risiken können Kapitalerfordernisse gestellt werden. Insgesamt erhöht die stärkere Eigenmittelausstattung die Fähigkeit der Banken, ihre Verluste selbst aufzufangen. Basel III ist ein weiterer Baustein der Finanzmarktreformen. In der weltweiten Finanzkrise hatte sich gezeigt, dass die Institute über nicht genügend Eigenkapital verfügten, um die Risiken in ihren Büchern zu decken, so die Bundesregierung weiter. Staaten mussten einspringen, um die Institute vor dem Kollaps zu bewahren. Die verschärften Eigenkapitalvorschriften für Banken sollen die Steuerzahler und die gesamte Volkswirtschaft besser vor dem Risiko von Bankenkrisen schützen. Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht erhält zudem stärkere Eingriffs- und Sanktionsmöglichkeiten. Künftig müssen Banken, wenn sie gegen das Kreditwesengesetz verstoßen mit empfindlicheren Geldbußen rechnen. Daneben bestehen klassische Instrumente der Bankenaufsicht, wie zum Beispiel der Entzug der Bankzulassung und die Abberufung von Bankvorständen. Darüber hinaus ist es künftig auch möglich, Gewinne abzuschöpfen, die durch Verstöße gegen die bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben erzielt wurden.
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