Finanzen

Bundesgerichtshof: Keine Gnade mit Kartellsündern

GDN - Unternehmen, die sich an illegalen Kartellen beteiligen, können nicht mehr auf Gnade hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt in einer Grundsatzentscheidung die Bußgeldpraxis des Bundeskartellamts bestätigt, berichtet das "Handelsblatt".
Ein vor Jahren aufgedecktes Zementkartell muss nun endgültig 380 Millionen Euro zahlen. Die höchsten Richter gehen aber noch weiter: Große Unternehmen sollten künftig mit noch höheren Strafen rechnen, weil der BGH den Wettbewerbshütern neue Regeln zur Berechnung der Geldbußen vorgegeben haben. Das Kartellamt sieht sich damit in seiner Bußgeldpolitik bestätigt. "Bislang bewegten wir uns auf einem schwankenden Boot", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt dem "Handelsblatt". "Jetzt sind wir auf sicherem Grund. Die Bußgeldvorschriften sind verfassungsgemäß." Die neugewonnene Rechtssicherheit zur Höhe der verhängten Strafen bestätigen Mundt in seinem Fazit: "Kartelle lohnen sich nicht." Seit Jahren versuchen Kartellanten die millionenschweren Bußgelder des Kartellamts zu kippen. Sie halten die Bußgelder für zu hoch oder sogar existenzbedrohend für die Betroffenen. Mundt hält dagegen: "Wir sollten die Opfer der Kartelle nicht aus dem Blick verlieren, die oft in jahrelangen mühsamen Gerichtsverfahren versuchen, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen." Das Kartellamt hat wegen des richtungsweisenden BGH-Urteils kurzfristig alle laufenden Verhandlungen mit Kartellsündern gestoppt. Die Behörde will laut Mundt erst einmal ihre Bußgeldleitlinien überarbeiten. "Tendenziell wird das Urteil des BGH den Rahmen für größere Unternehmen ein wenig nach oben öffnen", vermutet Mundt.
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