Finanzen
Handwerk fordert drei Jahre Übergangsfrist für Azubi-Mindestlohn
GDN -
Das Handwerk fordert drei Jahre Übergangsfrist bei Einführung der von der Bundesregierung geplanten Mindestausbildungsvergütung. "Ohne Frist bekäme in einigen Gewerken sonst ein Lehrling im ersten Lehrjahr mehr als einer im zweiten oder dritten Lehrjahr", sagte Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Donnerstagausgaben).
Erst wenn die Frist abgelaufen sei, solle eine Mindestausbildungsvergütung überall bezahlt werden müssen. Wollseifer sagte, mehr als 504 Euro im ersten Lehrjahr dürften es auf keinen Fall werden. "Sonst drohen Tausende Lehrstellen verloren zu gehen, weil es sich viele Betriebe dann nicht mehr leisten können, auszubilden", so der Handwerkspräsident. "Die Höhe der Mindestausbildungsvergütung sollte möglichst von politischem Geschacher ferngehalten und wahlkämpfenden Politikern gar nicht erst als Instrument zur parteipolitischen Traumabewältigung an die Hand gegeben werden", sagte Wollseifer. Das Handwerk schlage daher vor, die Festlegung der Vergütung als separaten Auftrag an die Mindestlohnkommission zu übertragen.
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