Finanzen
Wirtschaft torpediert Quoten-Kompromiss der CDU
GDN -
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Martin Wansleben, lehnt eine gesetzliche Quote für Aufsichtsräte von börsennotierten und mitstimmungspflichtigen Betrieben generell ab. Es sei im "ureigenen Interesse" der Unternehmen, das Potenzial geeigneter Frauen auch zu nutzen.
"Doch Aufsichtsratskandidatinnen stehen von Branche zu Branche in sehr unterschiedlichem Ausmaß zur Verfügung", sagte Wansleben "Handelsblatt-Online". "Eine gesetzliche Einheitsquote von 30 bzw. 40 Prozent kann solche Unterschiede naturgemäß nicht berücksichtigen und hilft uns daher nicht weiter". Wansleben wies darauf hin, dass sich in den Dax-30-Aufsichtsräten auch ohne gesetzliche Quote eine ganze Menge tue: So sei von Anfang 2011 bis Januar 2013 der Anteil der Frauen von gut 13 auf gut 20 Prozent gestiegen, sagte er. Der Mittelstand, der über 90 Prozent der Unternehmen ausmache, habe in Führungspositionen "ohnehin bereits eine Frauenpräsenz von etwa 30 Prozent". Wansleben wendet sich damit sowohl gegen den Oppositionsantrag, wonach in zwei Stufen bis Januar 2023 eine Mindestquote für Frauen von 40 Prozent in den Aufsichts- und Verwaltungsräten großer Unternehmen eingeführt werden soll, als auch gegen einen Beschluss der CDU-Spitze. Der CDU-Bundevorstand hatte sich am Montag darauf verständigt, dass eine gesetzliche Quote für Aufsichtsräte von börsennotierten und mitstimmungspflichtigen Betrieben 2020 kommen soll. Damit wird der bisherige Kurs einer auf Freiwilligkeit setzenden "Flexi-Quote" geändert, der einen 30-prozentigen Frauenanteil in Vorständen und Aufsichtsräten vorsieht.
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