Finanzen
Minijob-Zentrale registriert immer mehr legale Putzhilfen
GDN -
Die Zahl der Minijobs in deutschen Haushalten ist 2018 auf einen neuen Rekord von 364.151 gestiegen: Damit hat sich die Zahl der regulär angemeldeten Hilfskräften in Haushalten innerhalb der vergangenen zehn Jahre von damals 181.813 verdoppelt. Dies geht aus aktuellen Zahlen der Minijob-Zentrale hervor, über welche die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben) berichten.
2017 waren es noch 360.486 Jobs. Knapp 53.000 Minijobber haben mehr als ein Beschäftigungsverhältnis, sodass es aktuell 310.680 Minijobber in Haushalten gibt. Frauen stellen die überwiegende Mehrheit von Minijobbern in Haushalten. Mehr als 90 Prozent der angemeldeten Jobs sind Putztätigkeiten. "Es ist wünschenswert, dass die Anmeldezahlen weiter steigen, weil dadurch die Schwarzarbeit eingedämmt und der Haushaltsjob legalisiert wird", sagte Heinz-Günter Held, Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, zu deren Verbund die Minijob-Zentrale gehört. Denn mit jedem Job, der von einem Haushalt angemeldet wird, verschwinde in der Regel eine Tätigkeit, die bislang in der Schattenwirtschaft ausgeübt wurde. Deutscher Spitzenreiter ist der Raum Köln-Bonn, wo aktuell mit 19.193 Minijobs die meisten Minijobs in Privathaushalten in Großstadtregionen gemeldet sind, nach 8953 vor zehn Jahren. Der Hamburger Raum liegt im deutschlandweiten Vergleich mit 12.210 Minijobs (2008: 6.207) an zweiter Stelle, gefolgt vom Großraum München. Schlusslicht unter den Anmeldungen bildet Berlin mit knapp 11.000 registrierten geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (2008: circa 5.400). Die Anmeldung von Dienstleistungen im Haushalt bringe Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sagte Held: "Sie sichert Minijobber gegen Unfälle ab und der Arbeitgeber profitiert von Steuervorteilen." Ein Arbeitgeber, der Steuern zahle, könne bis zu 510 Euro im Jahr vom Finanzamt zurückbekommen. Bei der Bezahlung von Minijobbern gilt wie für alle Beschäftigten in Deutschland ein Mindestlohn von derzeit mindestens 9,19 Euro die Stunde.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.