Finanzen
Deutsche Industrie will Killer-Roboter verbieten lassen
GDN -
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) will autonome Waffensysteme, vor allem sogenannte Killer-Roboter, ächten lassen. "Der BDI setzt sich klar für ein Verbot letaler vollautonomer Waffensysteme (LAWS) ein", heißt es in einem Positionspapier des Verbands, über das die "Welt" berichtet.
"Die letzte Entscheidung über den Einsatz einer Waffe gegen Menschen darf nicht einer Maschine überlassen werden." Der BDI fordert die Bundesregierung auf, sich für "eine verbindliche Ächtung dieser Systeme einzusetzen". Es geht bei dem Vorstoß des Verbandes um Kriegsgerät, das mit Künstlicher Intelligenz (KI) ausgestattet ist. Der BDI stellt sich nicht grundsätzlich gegen intelligente Systeme für militärische Zwecke. Wenn die beispielsweise der Abwehr von Cyberangriffen oder der Erstellung von komplexen Lagebildern dienten, könnten sie nach Ansicht des Verbandes einen wichtigen Beitrag leisten. "KI wird zum entscheidenden Faktor in der militärischen Auseinandersetzung werden", heißt es in dem Positionspapier. Die Bundesregierung müsse dem Rechnung tragen und "KI als militärische Schlüsseltechnologie einstufen". Deutschland dürfe im Sicherheitsbereich nicht den Anschluss an KI-Innovationen verpassen. Was verhindert werden soll, sind Killer-Roboter, also Kampfmaschinen die nach eigener Lageeinschätzung militärische Ziele angreifen und ausschalten - und dabei Menschen töten, ohne dass ein Mensch als letzte Instanz die Entscheidung dazu gefällt hat. "Auf Basis einer Ächtung des Einsatzes vollautomatischer Waffen sollte ein internationales Vertragswerk geschaffen werden, das den Umgang mit KI in militärischen Konflikten regelt", schlägt der BDI vor. Dabei könnten klare Standards und Normen etabliert werden und "Deutschland als Vorreiter die Grundlage für eine verantwortungsvolle Nutzung von KI für militärischen Zwecke schaffen".
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.