Finanzen
Tarifverdienste im dritten Quartal um 3,7 Prozent gestiegen
GDN -
Die Tarifverdienste in Deutschland sind im dritten Quartal 2018 durchschnittlich 3,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegen. Ohne Sonderzahlungen lag der Anstieg im dritten Quartal im Vorjahresvergleich bei 2,7 Prozent, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mit.
Im gleichen Zeitraum stiegen die Verbraucherpreise um 2,1 Prozent. Bei der Entwicklung der monatlichen Tarifverdienste einschließlich Sonderzahlungen bestehen große Unterschiede zwischen den einzelnen Wirtschaftszweigen. Überdurchschnittlich erhöhten sich die monatlichen Tarifverdienste im dritten Quartal 2018 unter anderem in der Wasserversorgung, Entsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (+7,6 Prozent), bei Kunst, Unterhaltung und Erholung (+5,5 Prozent), in der Energieversorgung (+5,0 Prozent) sowie im Gesundheits- und Sozialwesen (+4,8 Prozent). Der hohe Anstieg der Tarifverdienste in diesen Branchen sei vor allem auf einen Sondereffekt zurückzuführen, so die Statistiker: Im April 2018 hatten sich die Tarifvertragsparteien für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Gemeinden (TVöD) auf eine Tariferhöhung von durchschnittlich 3,19 Prozent ab dem 1. März 2018 geeinigt. Der Tarifindex erfasst die Tariferhöhungen allerdings erst zum Zeitpunkt der Auszahlung, die im August beziehungsweise im September 2018 erfolgte. Dadurch wird der Tarifanstieg einschließlich der Nachzahlungen für die Monate März bis August beziehungsweise September erst im dritten Quartal 2018 nachgewiesen. Unterdurchschnittlich stiegen die Tarifverdienste unter anderem im Bereich Information und Kommunikation (+2,9 Prozent), in der Land- und Forstwirtschaft (+2,7 Prozent), im Handel (+2,3 Prozent) sowie im Bergbau (+2,0 Prozent).
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.