Finanzen
Bundessozialgericht bestätigt Hartz-IV-Satz für Familien
Das Bundessozialgericht wies damit die Klage einer Familie aus Delmenhorst zurück, die schon vor dem Sozialgericht Oldenburg gescheitert war. Der Anwalt der Familie erklärte nach dem Urteil, dass er der Klägerfamilie nun eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe empfehlen werde. Die Bundesregierung hatte die Hartz-IV-Sätze erst im Januar 2011 angehoben, da das Bundesverfassungsgericht die Berechnung bemängelt hatte.
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