Finanzen

Arbeitgeber üben scharfe Kritik an von der Leyens Plänen zu Werkverträgen

Ursula von der Leyen
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Während die Gewerkschaften die Pläne von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU)a, gegen den Missbrauch von Werkverträgen vorzugehen, als "teilweise Schritte in die richtige Richtung" sehen, gibt es von Seiten der Arbeitgeber scharfe Kritik. "Wenn die Bundesarbeitsministerin tatsächlich ein gesetzliches Vetorecht des Betriebsrates bei produktionsintegrierten Werkverträgen einführen will, wäre dies verfassungswidrig", sagte der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), Dieter Hundt, der "Welt".
Von der Leyen hatte in der "Welt am Sonntag" ihre Pläne gegen den Missbrauch von Werkverträgen zum Lohndumping skizziert. Dazu gehört auch die Ausweitung der Mitspracherechte des Betriebsrats. "Wenn Fremdpersonal nicht nur gelegentlich in die Arbeitsorganisation des Betriebes eingebunden wird", dann müsse der Betriebsrat einbezogen werden. "Der Betriebsrat kann am besten einschätzen, ob etwas nicht koscher ist", so von der Leyen. Allerdings soll der Betriebsrat einem Werkvertrag nur widersprechen können, wenn es gesetzlich festgelegte Gründe dafür gibt: Zum Beispiel bei Nachteilen für die Stammbelegschaft wie etwa drohende Kündigungen im Stammpersonal. Den Arbeitgebern geht der Plan dennoch zu weit: "Bei Teilefertigungen durch ein spezialisiertes Zuliefererunternehmen handelt es sich um produktionsintegrierte Werkverträge; ein Vetorecht dagegen würde in den Kernbereich unternehmerischer Handlungsfreiheit eingreifen. Das wäre unvertretbar und verfassungswidrig", so Hundt. Das geltende Mitbestimmungsrecht umfasse ein Informationsrecht des Betriebsrats über den Abschluss von Werkverträgen. "Wenn ein Scheinwerkvertrag vorliegt, hat der Betriebsrat bereits nach geltendem Gesetz ein Vetorecht", so Hundt. Dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) gehen von der Leyens Vorschläge dagegen nicht weit genug: "Die Mitspracherechte des Betriebsrats bei Werkverträgen zu erweitern, ist dringend nötig - aber die Einschränkungen, die die Ministerin hier vorsieht, degradieren die Betriebsräte zu Papiertigern", sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, der "Welt". Der Missbrauch von Werkverträgen für Lohn- und Sozialdumping greife "in rasantem Tempo weiter um sich", so Buntenbach - das würden die zaghaften Regulierungsvorschläge der Ministerin "leider nicht aufhalten". Sie seien zwar wenigstens teilweise Schritte in die richtige Richtung, aber man dürfe gespannt sein, ob und wie viel von diesen kleinen Schritten die Regierung denn wirklich gehe. "Ankündigungen der Arbeitsministerin haben wir schon mehr als genug gehört, nur passiert ist meistens nicht", so Buntenbach. Auch von der Leyens Vorhaben, dass beim Auffliegen eines Scheinwerkvertrags die Einsatzbetriebe künftig immer die Arbeitnehmer voll in ihre Stammbelegschaft übernehmen müssen, sorgt für geteilte Meinungen bei den Sozialpartnern. Während der DGB diesen Schritt als "längst überfällig" betrachtet, üben die Arbeitgeber auch hier scharfe Kritik. Scheinwerkverträge seien bereits nach geltendem Recht verboten, der Arbeitnehmer sei dadurch bereits geschützt. Neuer gesetzlicher Regelungen bedürfe es nicht. Unkritisch sehen die Arbeitgeber von der Leyens Vorhaben, der Bundesagentur für Arbeit mehr Kontrollrechte bei der Prüfung von Zeitarbeitsunternehmen zu geben. "Bei der Kontrolle und Überprüfung durch die Behörden mag es Defizite geben. Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn die Bundesagentur für Arbeit und die anderen Sozialversicherungen strengere Kontrollen durchführen, um schwarze Schafe zu erwischen", sagte Hundt. Das betreffe auch die Kontrolle von Zeitarbeitsunternehmen.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.